Brief & Protokoll

Wenn Reden und Zettel nicht mehr helfen: ein sachlicher Brief an die Verwaltung – und ein Protokoll, das zeigt, dass es kein Einzelfall ist.

1 Anliegen

Schreiben Sie in der Sprache der Verwaltung.

2 Angaben
3 Absender
4 Empfänger (Verwaltung)

Allgemeine Vorlage, keine Rechtsberatung. Bei Mietzinsfragen lohnt sich eine Beratung beim Mieterverband. Wer Mietzinse hinterlegen will, muss das vorher schriftlich ankündigen (Art. 259g OR).

VorschauTipp: Beim Drucken «Als PDF speichern» wählen