Brief & Protokoll
Wenn Reden und Zettel nicht mehr helfen: ein sachlicher Brief an die Verwaltung – und ein Protokoll, das zeigt, dass es kein Einzelfall ist.
Allgemeine Vorlage, keine Rechtsberatung. Bei Mietzinsfragen lohnt sich eine Beratung beim Mieterverband. Wer Mietzinse hinterlegen will, muss das vorher schriftlich ankündigen (Art. 259g OR).
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Protokoll
Notieren Sie jedes Vorkommnis sofort – mit Datum und Uhrzeit. Ein sachliches Protokoll überzeugt die Verwaltung mehr als jede Schilderung aus dem Gedächtnis. Die Einträge bleiben nur auf diesem Gerät.