Wer hat recht?

Die zwölf häufigsten Streitfragen aus Schweizer Waschküchen – kurz beantwortet. Mit dem, was gilt, und dem, was Sie jetzt tun können.

Ein «Waschküchengesetz» gibt es nicht. Massgebend sind Mietvertrag und Hausordnung (sofern sie Teil des Vertrags ist), die Rücksichtspflicht aller Mieter (Art. 257f Abs. 2 OR) und für Lärm die Polizeiverordnung Ihrer Gemeinde. In Stockwerkeigentum gelten statt Mietrecht das Reglement und die Hausordnung der Gemeinschaft (Art. 712g ZGB).

JaIn meinem Termin liegt noch fremde Wäsche in der Maschine. Darf ich sie herausnehmen?

Ja – sorgfältig. Ihr Termin laut Waschplan gilt. Legen Sie die Wäsche in einen sauberen Korb oder auf eine saubere Fläche, nie auf den Boden, und stecken Sie sie nicht ungefragt in den Tumbler. Viele Hausordnungen erlauben das ausdrücklich, sobald der fremde Termin vorbei ist.

Grundlage: Waschplan und Hausordnung; Rücksichtspflicht beider Seiten (Art. 257f Abs. 2 OR).

Was tun? Herausnehmen, ordentlich hinlegen, freundlichen Zettel dazulegen. Wiederholt es sich: Protokoll führen.

JaJemand wäscht in meinem Termin. Habe ich Vorrang?

Ja. Wer laut Plan dran ist, hat Vorrang. Ein laufendes Programm sollten Sie trotzdem nicht abbrechen – das gibt Wasserschäden und noch mehr Ärger. Fragen Sie nach, wann die Maschine frei ist, und bitten Sie um einen Ersatztermin.

Grundlage: Waschplan und Hausordnung; Art. 257f Abs. 2 OR.

Was tun? Zuerst ansprechen. Bei Wiederholung: Datum notieren und die Verwaltung schriftlich informieren.

NeinIch habe meinen Termin verpasst. Darf ich einfach morgen waschen?

Nicht in einem fremden Termin. Freie Zeiten (auf dem Plan schraffiert) dürfen Sie nach Hausordnung meist nutzen; sonst fragen Sie die Partei, die dran ist, ob Sie tauschen können. Ein verpasster Termin ist kein Anspruch auf Ersatz.

Grundlage: Waschplan und Hausordnung.

Was tun? Kurz klingeln oder in die Haus-Gruppe schreiben: «Darf ich heute Abend tauschen?»

Kommt darauf anDarf ich am Sonntag waschen?

Das bestimmt die Hausordnung. In der Schweiz verbieten viele Hausordnungen das Waschen an Sonn- und Feiertagen oder erlauben es nur ohne Tumbler. Steht nichts darin, ist leises Waschen in der Regel erlaubt – laute Arbeiten können aber gegen kantonale Ruhetags- oder Gemeinde­vorschriften verstossen.

Grundlage: Hausordnung (Teil des Mietvertrags); kantonales Ruhetagsgesetz und Polizeiverordnung der Gemeinde.

Was tun? Hausordnung nachlesen. Fehlt eine Regel, im Haus gemeinsam festlegen – zum Beispiel mit unserer Waschküchenordnung.

NeinDarf ich spät abends noch waschen oder tumblern?

Meist nein. Die Gemeinden legen eine Nachtruhe fest, oft von 22 bis 6 oder 7 Uhr; viele Hausordnungen sind strenger (z. B. Waschküche nur bis 21 oder 22 Uhr). Schleudern und Tumbler sind durch Wände und Leitungen gut hörbar.

Grundlage: Polizeiverordnung der Gemeinde (Nachtruhe); Hausordnung; Art. 257f Abs. 2 OR.

Was tun? Zeiten in der Hausordnung prüfen. Programme so starten, dass sie vor Beginn der Ruhezeit fertig sind.

JaMuss ich die Waschküche nach dem Waschen putzen?

Ja. Fast jede Hausordnung verlangt, dass man die Waschküche sauber hinterlässt: Trommel und Waschmittelfach auswischen, Flusensieb des Tumblers leeren, Boden aufnehmen. Ein volles Flusensieb ist zudem ein Brandrisiko.

Grundlage: Hausordnung; Sorgfaltspflicht des Mieters (Art. 257f Abs. 1 OR).

Was tun? Wer es immer vergisst: freundlicher Zettel für alle, statt jemanden anzuklagen. Hilft nichts: Verwaltung informieren.

NeinDie Maschine ist kaputt. Müssen wir Mieter die Reparatur bezahlen?

Nein – der Vermieter muss die Waschküche gebrauchstauglich erhalten und Mängel auf eigene Kosten beheben, ausser ein Mieter hat den Schaden verursacht. Selber zahlen Mieter nur kleine Reinigungen und Ausbesserungen (z. B. Flusensieb reinigen). Dauert die Reparatur, kann eine Herabsetzung des Mietzinses verlangt werden – ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter vom Mangel erfahren hat.

Grundlage: Art. 256 Abs. 1, Art. 259, 259a, 259b und 259d OR.

Was tun? Defekt sofort schriftlich melden (am besten per Einschreiben) und eine angemessene Frist setzen. Zettel an die Maschine, damit niemand sie benutzt.

Kommt darauf anWie lange darf Wäsche im Trocknungsraum hängen – und darf ich sie abhängen?

Üblich ist: trockene Wäsche nach dem eigenen Termin abhängen, spätestens vor dem nächsten Termin. Hängt fremde, trockene Wäsche im Weg, darf man sie nach vielen Hausordnungen sorgfältig abnehmen und zusammengelegt hinlegen. Nasse Wäsche bleibt hängen.

Grundlage: Hausordnung; Art. 257f Abs. 2 OR.

Was tun? Zettel mit Datum hinhängen; nach einem Tag sorgfältig abnehmen und daneben legen.

Kommt darauf anDarf ich eine eigene Waschmaschine in der Wohnung aufstellen?

Gibt es in der Wohnung schon einen Anschluss, ist das meist unproblematisch. Braucht es neue Wasser-, Abwasser- oder Stromanschlüsse, ist das eine Änderung der Mietsache: Dafür braucht es die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Prüfen Sie auch den Mietvertrag und die Privathaftpflicht­versicherung (Wasserschäden).

Grundlage: Mietvertrag; Art. 260a Abs. 1 OR (Änderungen nur mit schriftlicher Zustimmung).

Was tun? Vorher schriftlich bei der Verwaltung anfragen und die Antwort aufbewahren.

Kommt darauf anDarf der Vermieter Geld für die Waschküche verlangen?

Nebenkosten (z. B. Strom und Wasser der Waschküche) müssen Mieter nur bezahlen, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Münz- oder Kartenautomaten sind zulässig, wenn sie nur die tatsächlichen Kosten decken sollen und vereinbart sind. Eine Abrechnung können Sie einsehen.

Grundlage: Art. 257a und 257b OR (Nebenkosten).

Was tun? Mietvertrag prüfen. Unklarheiten schriftlich nachfragen; Beratung beim Mieterverband.

Kommt darauf anEin Nachbar hält sich nie an den Plan. Was kann ich tun?

Unter Mietern gibt es keinen direkten Anspruch gegeneinander – zuständig ist der Vermieter. Er kann den Mieter, der die Hausordnung verletzt, schriftlich mahnen. Hält dieser sich trotzdem nicht daran und wird das Zusammenleben unzumutbar, kann der Vermieter bei Wohnungen mit 30 Tagen Frist auf ein Monatsende kündigen. Damit er handeln kann, braucht er Fakten.

Grundlage: Art. 257f Abs. 2 und 3 OR; Hausordnung.

Was tun? 1. Gespräch. 2. Zettel. 3. Protokoll mit Datum und Uhrzeit führen. 4. Brief an die Verwaltung mit dem Protokoll als Beilage.

Kommt darauf anDer Waschküchenschlüssel ist weg. Wer zahlt?

Wer den Schlüssel verliert, haftet für den Schaden – bei Schliessanlagen kann ein Zylinderersatz teuer werden. Viele Privathaftpflicht­versicherungen decken den Verlust von Mietschlüsseln. Wird ein Schlüssel einfach nicht zurückgehängt, ist das ein Fall für die Hausordnung.

Grundlage: Hausordnung und Mietvertrag; Sorgfaltspflicht (Art. 257f Abs. 1 OR).

Was tun? Verlust sofort der Verwaltung melden und die Versicherung prüfen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Mietvertrag, Hausordnung und Gemeinde­reglement. Beratung erhalten Mieter beim Mieterinnen- und Mieterverband, Vermieter beim HEV; bei Streit mit dem Vermieter ist die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietsachen zuständig (kostenlos, Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO).