Waschküche: die üblichen Regeln
Was in der Waschküche gilt, steht in der Hausordnung Ihres Hauses. Sie ist Teil des Mietvertrags. Die meisten Hausordnungen regeln dieselben fünf Punkte.
Die fünf häufigsten Regeln
- Waschplan: Wer die Waschküche mit anderen teilt, hat üblicherweise einen Waschplan mit festen Terminen.
- Ruhezeiten: Keine Waschmaschine und kein Tumbler zwischen 22 und 6 Uhr, Mittagsruhe oft von 12 bis 13 Uhr.
- Sonntag und Feiertage: Häufig ganztägig Ruhe; gewaschen wird nur, wenn die Hausordnung es erlaubt.
- Reinigung: Nach dem Waschen die Maschine und den Raum für die nächste Partei sauber machen.
- Trocknen: Die Muster-Hausordnung des SVIT beider Basel verbietet das Aufhängen im Freien und auf dem Balkon an Sonn- und Feiertagen.
Die schönste Regel
Die Muster-Hausordnung des SVIT beider Basel bringt es auf einen Satz: Die Waschküche ist so zu hinterlassen, wie man sie selbst gerne vorfinden möchte.
Und wenn nichts geregelt ist?
Fragen Sie die Verwaltung und schreiben Sie die vereinbarten Regeln direkt auf den Waschplan. Mit unserem Generator können Sie eigene Regeln auf den Plan setzen.
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Häufige Fragen
Ist die Hausordnung verbindlich?
Ja, wenn sie Teil des Mietvertrags ist. Der Kanton St. Gallen hält in seinem Merkblatt fest, dass die Hausordnung für alle Bewohner gilt und Bestandteil des Mietvertrags ist.
Wer setzt die Regeln durch?
In erster Linie die Verwaltung oder der Hauswart. Mieterinnen und Mieter müssen nach Art. 257f OR auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.
Massgebend ist immer die Hausordnung Ihres Hauses. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.